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Training ab Freitag nur mit 3G-Nachweis

Ab Freitag (20.08.2021) gelten fürs Training folgende Regeln:

Solange der Inzidenzwert im Kreis Höxter oder die landesweite Inzidenz über 35 liegt, ist nach der neuen Corona-Schutzverordnung für NRW die Teilnahme an Sportveranstaltungen in Innenräumen nur für Personen möglich, die vollständig geimpft, genesen sind oder über einen bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen (sog. "3G-Regel").

Dies gilt sowohl für Spieler als auch für Zuschauer. Der entsprechende Nachweis ist beim Training vorzulegen.

Jugendliche ab 15 Jahren können aufgrund ihrer Teilnahme an den Schultestungen ihren Schülerausweis als Nachweis verwenden, Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren sind schulpflichtig und gelten grundsätzlich als getestete Personen.

In Innenräumen (wie den Umkleiden und Fluren) gilt weiterhin für alle die Pflicht, eine medizinische Maske (OP- oder FFP2-Maske) zu tragen. 

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