Dies gilt sowohl für Spieler als auch für Zuschauer. Der entsprechende Nachweis ist beim Training vorzulegen.
Jugendliche ab 15 Jahren können aufgrund ihrer Teilnahme an den Schultestungen ihren Schülerausweis als Nachweis verwenden, Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren sind schulpflichtig und gelten grundsätzlich als getestete Personen.
In Innenräumen (wie den Umkleiden und Fluren) gilt weiterhin für alle die Pflicht, eine medizinische Maske (OP- oder FFP2-Maske) zu tragen.